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Nützliche Informationen

Interessensbekundung an den 70qm Häusern

  • Einen Antrag zur Interessensbekundung kann ein Interessent stellen, der das 60. Lebensjahr vollendet hat und weitgehend selbstständig in seinen Alltagsabläufen ist und keiner hohen Pflegestufe unterliegt.
  • Die monatlichen Mietkosten wurden unter Berücksichtigung der individuellen Nutzung des 70 qm Hauses berechnet. Im Falle eines Zusammenlebens mit einer zusätzlichen Person, entsteht eine zusätzliche finanzielle Belastung, sodass der monatliche Mietsatz neu festgelegt werden musst.
  • *der monatliche Mietpreis stellt nur einen Mindestsatz der Leistungen dar und kann je nach Pflegstufe, Mieterzahl und nach Absprache angepasst werden.

Interessensbekundung an den 100qm Häusern

  • Einen Antrag zur Interessensbekundung kann ein Interessent stellen, der das 60. Lebensjahr vollendet hat und weitgehend selbstständig in seinen Alltagsabläufen ist und keiner hohen Pflegestufe unterliegt.
  • Die monatlichen Mietkosten wurden unter Berücksichtigung der individuellen Nutzung des 70 qm Hauses berechnet. Im Falle eines Zusammenlebens mit einer zusätzlichen Person, entsteht eine zusätzliche finanzielle Belastung, sodass der monatliche Mietsatz neu festgelegt werden musst.
  • *der monatliche Mietpreis stellt nur einen Mindestsatz der Leistungen dar und kann je nach Pflegstufe, Mieterzahl und nach Absprache angepasst werden.

Antrag zur Interessensbekundung für die Häuser (Betreutes Wohnen)

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